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Geschäftsbericht 2019

 

TRANSFORMATION

Geschäftsbericht 2019

Continental Konzern Geschäftsbericht 2018

Compliance

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Einer unserer vier Werte ist Vertrauen. Vertrauen setzt Integrität, Ehrlichkeit und Unbestechlichkeit voraus. Die Einhaltung aller auf die Continental AG und ihre Tochtergesellschaften anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln durch Management und Mitarbeiter (Compliance) ist daher seit Langem Ziel des Unternehmens und fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Neben unseren Unternehmensleitsätzen, OUR BASICS, und den Corporate-Governance-Grundsätzen kommt dies insbesondere in den Grundsätzen unserer gesellschaftlichen Verantwortung und im für alle Mitarbeiter geltenden Verhaltenskodex zum Ausdruck. Der Vorstand bekennt sich ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und zum „Null-Toleranz“-Prinzip, insbesondere gegenüber Korruption und Verstößen gegen das Kartellrecht.

Grundlage unseres Compliance-Management-Systems (CMS) ist eine umfassende Analyse der Compliance-Risiken des Unternehmens. Das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten werden im Hinblick auf potenzielle Compliance-Risiken untersucht, die sich z. B. aus Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation, aber auch aus der Tätigkeit in bestimmten geografischen Regionen ergeben können. Berücksichtigt werden u. a. die Ergebnisse der regelmäßigen konzernweiten Berichterstattung zu den Compliance-Risiken im Governance, Risk & Compliance (GRC) System, Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Konzernrevision wie auch externe Quellen wie der „Corruption Perception Index“ von Transparency International. Konkretisiert und vertieft wird die Analyse vor allem durch eine Vielzahl von Gesprächen mit Management und Mitarbeitern aller Ebenen sowie in unseren Trainingsveranstaltungen. Die Risikoanalyse ist kein einmaliger Vorgang, sondern sie wird ständig überprüft und aktualisiert.

Die Leiterin der Compliance-Abteilung führt die Compliance-Organisation operativ. Sie untersteht dem Corporate-Compliance-Officer, der direkt an den Finanzvorstand berichtet. Schwerpunkt der Arbeit der Compliance-Abteilung ist die Verhinderung von Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, von Korruption, von Betrug und anderen Vermögensdelikten sowie der Verletzung von Vorschriften gegen die Geldwäsche. Für andere Bereiche, in denen das Risiko von Compliance-Verstößen besteht, liegt die Verantwortung für das Compliance-Management bei den dafür zuständigen Fachbereichen, die diese Aufgabe schon seit Langem kompetent wahrnehmen und dabei von der Compliance-Abteilung unterstützt werden.

Das CMS besteht aus den drei Säulen Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion:

  • Die erste Säule des CMS – die Vorbeugung – umfasst neben der Risikoanalyse insbesondere die Schulung der Mitarbeiter. Dabei legen wir großen Wert auf Präsenzveranstaltungen, bei denen wir die Mitarbeiter unmittelbar und persönlich ansprechen und ihre Fragen diskutieren können. Außerdem kommen E-Learning-Programme zum Einsatz. Der Vorbeugung dienen darüber hinaus die Beratung durch die Compliance-Abteilung zu konkreten Sachverhalten und die unternehmensinterne Veröffentlichung von Leitlinien zu Themen wie Kartellrecht und Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geben und Nehmen von Geschenken oder Sponsoring. Um Compliance-Verstöße durch Zulieferer, Dienstleister, Vertreter oder vergleichbare Dritte zu vermeiden, die nachteilige Auswirkungen auf Continental haben oder dem Unternehmen ggf. sogar nach Rechtsvorschriften wie dem „UK Bribery Act“ zugerechnet werden könnten, hat Continental einen „Business Partner Code of Conduct“ eingeführt. Seine Anerkennung ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit Continental. Bei Bedarf erfolgt eine „Third Party Due Diligence“ mit Blick auf Compliance-Themen. Weitere wesentliche Bestandteile der vorsorgenden Compliance sind kommunikative Maßnahmen, die regelmäßig durchgeführt werden. Dazu gehören Compliance Video Tutorials und sogenannte Compliance Days sowie Compliance Games, die einzelne Standorte mit der Unterstützung der Compliance-Organisation ausrichten.
  • Die zweite Säule des CMS – die Aufdeckung – umfasst regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen. Darüber hinaus ist Compliance stets Gegenstand der Prüfungen der Konzernrevision. Um Mitarbeitern und Dritten außerhalb des Konzerns die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Grundwerte und ethische Normen zu melden, hat Continental eine Compliance- & Antikorruptions-Hotline eingerichtet. Über die Hotline können, soweit gesetzlich zulässig auch anonym, Informationen zu potenziellen Rechtsverletzungen, wie Bestechung oder kartellrechtswidrigem Verhalten, aber auch zu anderen Delikten oder Manipulation im Rahmen der Rechnungslegung mitgeteilt werden. Konzernrevision und Compliance-Abteilung prüfen und verfolgen Hinweise an diese Hotline weiter. Die Hotline ist weltweit in einer Vielzahl von Sprachen verfügbar. Die Anzahl der über die Hotline eingehenden Mitteilungen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Wir sehen dies als Zeichen der gewachsenen Sensibilität für Compliance-Themen und als Erfolg der Compliance-Arbeit.
  • Die dritte Säule des CMS – die Reaktion – befasst sich mit den Konsequenzen festgestellter Compliance-Verstöße. In die Entscheidung über notwendige Maßnahmen einschließlich etwaiger individueller Sanktionen ist die Compliance-Abteilung einbezogen. Darüber hinaus erfolgt eine sorgfältige Analyse solcher Vorfälle durch die Compliance-Abteilung, um sicherzustellen, dass Einzelfälle nicht Symptom systemischer Schwächen sind, und um etwaige Präventionslücken zu schließen.

Konzeption, Implementierung und Wirksamkeit des CMS der Continental für die Bereiche Antikorruption, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Betrug und sonstige Vermögensdelikte sind durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nach Prüfungsstandard PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) geprüft. EY hat im Jahr 2016 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben.

Wesentliche Compliance-relevante Sachverhalte und Risiken sind im Risiko- und Chancenbericht (Seite 90 ff.) und im Anhang zum Konzernabschluss (Kapitel 35) näher erläutert.