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Geschäftsbericht 2019

 

TRANSFORMATION

Geschäftsbericht 2019

Continental Konzern Geschäftsbericht 2018

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung

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An den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft, Hannover

Wir haben die für die Continental Aktiengesellschaft, Hannover (im Folgenden „Continental“) und den Konzern zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung im Konzernlagebericht im Kapitel „Nachhaltigkeit und zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung“ sowie die als Bestandteil qualifizierten Abschnitte „Konzernstruktur“, „Konzernstrategie“ und „Risiko- und Chancenbericht“ im Konzernlagebericht (im Folgenden „Erklärung“) nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 einer Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit unterzogen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Continental sind verantwortlich für die Aufstellung der Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung
Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1).

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit über die Erklärung abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer hinreichenden Sicherheit beurteilen können, dass die Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen zu erlangen
  • Vornahme einer Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung in der Berichtsperiode
  • Einschätzung der Konzeption und Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einschließlich Konsolidierung der Daten
  • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzern- und Divisionsebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, sowie für die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind
  • Durchführung von kontrollbasierten Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen für die Ermittlung, Verarbeitung und Kontrolle von nichtfinanziellen Angaben und Kennzahlen, einschließlich der Konsolidierung der Daten auf Konzern- und Divisionsebene
  • Durchführung aussagebezogener Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung von internen und externen Nachweisen, um im Detail zu bestimmen, ob verwendete Angaben den jeweils zugrunde liegenden Quellen entsprechen
  • Analytische Beurteilung der Daten und Trends quantitativer Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden
  • Einschätzung der Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an den Standorten Lousado in Portugal, Toulouse, Foix und Boussens in Frankreich sowie Northeim und Hannover (Vahrenwald) in Deutschland
  • Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben

Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung ist die Erklärung der Continental für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden.

Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel
Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft, Hannover gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/ lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

München, den 3. März 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hell

ppa. Mathias