Nutzung eines Rahmenwerks
Für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung wurde kein einzelnes Rahmenwerk verwendet. Die vollständige Anwendung eines einzelnen Rahmenwerks erscheint aus Sicht von Continental insbesondere aufgrund der vom HGB abweichenden Wesentlichkeitsdefinitionen nicht angemessen. Einzelne Elemente der Berichterstattung, wie z. B. die Aufstellung von einzelnen Indikatoren, sind jedoch an bestehenden Berichtsstandards ausgerichtet, wie an den betreffenden Textstellen entsprechend angegeben.
Wesentliche berichtspflichtige Themenfelder
Der Vorstand von Continental hat im Herbst 2020 eine Nachhaltigkeitsambition verabschiedet, die auf Grundlage einer Befragung, u. a. von Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, entstanden ist. Die in der Ambition enthaltenen Themenfelder wurden für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung auf ihre Wesentlichkeit hinsichtlich § 289c Abs. 2 HGB bewertet. Hierfür wurden sie bezüglich der Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie deren Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange analysiert. Im Ergebnis wurden folgende acht Themenfelder als berichtspflichtig identifiziert: „Klimaneutralität“, „Emissionsfreie Mobilität und Industrien“, „Zirkuläres Wirtschaften“, „Verantwortungsvolle Wertschöpfungskette“, „Gute Arbeitsbedingungen“, „Saubere und sichere Fabriken“, „Benchmark für Qualität“ und „Nachhaltige Managementpraxis“. Mit der Steuerung dieser Themen werden die wesentlichen Transformationschancen und -risiken in Sachen Nachhaltigkeit adressiert. Die berichtspflichtigen Themenfelder sind auch für das Geschäftsjahr 2022 gültig und wurden vom Vorstand bestätigt. Eine Übersicht über die berichtspflichtigen Themenfelder und eine Zuordnung zu den nichtfinanziellen Aspekten finden Sie in der Tabelle „Themenfelder der Continental-Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
Darstellung von Geschäftsmodell und Risiken
Die erforderlichen Angaben zum Geschäftsmodell finden Sie in den Kapiteln Konzernstruktur und Konzernstrategie auf den Seiten 26 ff. bzw. 29 f., die Angaben zu Risiken im Risiko- und Chancenbericht auf Seite 88 ff. Darüber hinaus wurden keine zusätzlichen Risiken gemäß § 289c Abs. 3 HGB in Bezug auf nichtfinanzielle Themenfelder identifiziert.
Darstellung von Konzepten, Ergebnissen und Leistungsindikatoren
Am 15. September 2021 hat Continental die Abspaltung von Vitesco Technologies abgeschlossen. Die Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2021 beziehen sich nur auf die fortgeführten Aktivitäten und somit nicht auf die am 15. September 2021 abgespaltene Vitesco Technologies.
Bei den Leistungsindikatoren handelt es sich nicht um die bedeutsamsten Indikatoren für die interne Steuerung gemäß HGB, aus denen sich eine Pflicht zur Integration in den Prognosebericht ergibt.
Verweise
Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung enthält, wann immer für das Verständnis erforderlich, Verweise auf im Konzernabschluss ausgewiesene Beträge inkl. Erläuterungen.
Verweise auf Angaben in anderen Kapiteln innerhalb des Lageberichts und den Konzernabschluss sind ein formaler Bestandteil dieser zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. Verweise auf Angaben außerhalb des Lageberichts und des Konzernabschlusses sind kein formaler Bestandteil dieser zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.
Vollständige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die vollständige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu allen relevanten Themenfeldern der Continental-Nachhaltigkeitsambition finden Sie im integrierten Nachhaltigkeitsbericht. Dieser führt die Informationen aus zusammengefasster nichtfinanzieller Erklärung, zusammengefasstem Lagebericht, Konzernabschluss und anderen Quellen sowie ergänzende weitere Informationen in einem modularen Format zusammen.
Der integrierte Nachhaltigkeitsbericht erscheint im April 2023 und ist im Internet abrufbar unter www.continental-nachhaltigkeit.de.
Themenfelder der Continental-Nachhaltigkeitsberichterstattung | |||
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Themenfelder der Continental-Nachhaltigkeitsambition | Wesentliche berichtspflichtige Themenfelder für die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB | Zuordnung der wesentlichen berichtspflichtigen Themenfelder zu nichtfinanziellen Aspekten nach §289c Abs. 2 HGB | |
Vier Fokusfelder der Nachhaltigkeit1 | Klimaneutralität | X | Umweltbelange |
Emissionsfreie Mobilität und Industrien | X | Umweltbelange | |
Zirkuläres Wirtschaften | X | Umweltbelange | |
Verantwortungsvolle Wertschöpfungskette | X | Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte | |
Acht Fundamente der Nachhaltigkeit2 | Gute Arbeitsbedingungen | X | Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte |
Saubere und sichere Fabriken | X | Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte | |
Innovationen und Digitalisierung | - | ||
Benchmark für Qualität | X | Umweltbelange, Sozialbelange | |
Sichere Mobilität | - | ||
Langfristige Wertschöpfung | - | ||
Nachhaltige Managementpraxis | X | Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Arbeitnehmerbelange | |
Gesellschaftliches Engagement | - |