Nachhaltigkeitsbericht – Informationen zur Governance
Geschäftsverhalten (ESRS G1)
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Continentals Geschäftsverhalten
Continental hat ihre tatsächlichen und potenziellen negativen und positiven Auswirkungen sowie abstrakte und konkrete Risiken und Chancen in Bezug auf ihr Geschäftsverhalten gemäß den regulatorischen Anforderungen bewertet, wie im Kapitel Allgemeine Angaben (ESRS 2) beschrieben. Die allgemeinen Angaben umfassen einen Überblick über die Bewertung aller ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) einschließlich der betrachteten Zeithorizonte.
In dieser IRO-Bewertung (IRO-Assessment) wurden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhalten ermittelt. Sie bilden zusammen das folgende IRO-Cluster:
- Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Die Beschreibungen der potenziellen negativen Auswirkungen und abstrakten Risiken erfolgen aus einer geschäftsinhärenten Perspektive. Sie benennen allgemeine Auswirkungspotenziale und Risikoexpositionen basierend auf strukturellen Aspekten wie der Geschäftstätigkeit, geografischen Aspekten, dem Geschäftsmodell oder Produktcharakteristika. Dabei ist die Mitigation durch den im jeweiligen IRO-Cluster beschriebenen Managementansatz von Continental nicht berücksichtigt. Tatsächliche negative Auswirkungen, konkrete Risiken, positive Auswirkungen sowie Chancen werden aus der unternehmensspezifischen Perspektive beschrieben und berücksichtigen die Ergebnisse der Managementansätze. Eine ausführliche Definition der IRO-Typen ist im Kapitel Allgemeine Angaben (ESRS 2) in den Abschnitten Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Materiality) und Finanzielle Wesentlichkeit (Financial Materiality) zu finden.
Die Beschreibungen der IROs sind jeweils für sich abgeschlossen zu betrachten, wodurch es zu Wiederholungen kommen kann.
Auf den folgenden Seiten werden die IROs des IRO-Clusters detailliert beschrieben. Zudem wird der für das IRO-Cluster entwickelte Managementansatz dargestellt, der die beschriebenen Auswirkungen, Risiken und Chancen steuert. Zugleich werden dazugehörige Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen erläutert (sofern vorhanden).
Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im IRO-Cluster Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur
ID |
Kurzbeschreibung |
Art des IROs |
Primärer |
Erläuterung |
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66 |
Kartellrechtliche Vorfälle im eigenen Geschäftsbereich |
Potenzielle negative |
Kurzfristig |
Continental ist in unterschiedlichen Märkten und Regionen weltweit sowie in wettbewerbsintensiven Geschäftsmodellen tätig. Daraus ergibt sich ein inhärentes und marktabhängiges Potenzial für negative Auswirkungen auf Märkte oder Personen durch potenziell wettbewerbswidriges Verhalten, insbesondere in Bereichen, in denen Kontakt zu Wettbewerbern besteht. |
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67 |
Negative Auswirkungen auf hinweisgebende |
Potenzielle negative |
Kurzfristig |
Continental ist in unterschiedlichen Märkten und Regionen weltweit tätig. In diesen Regionen und Märkten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Marktpraxis in Bezug auf den Schutz von hinweisgebenden Personen unterschiedlich ausgeprägt. Im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit der Informationen von hinweisgebenden Personen ergibt sich daraus ein prozessinhärentes und marktabhängiges Potenzial für negative Auswirkungen auf Hinweisgeber. |
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68 |
Vorfälle von Korruption, Bestechung oder Betrug im eigenen Geschäftsbereich |
Potenzielle negative |
Kurzfristig |
Continental ist in unterschiedlichen Märkten und Regionen weltweit tätig. In diesen Regionen und Märkten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Marktpraxis hinsichtlich der Vermeidung von Korruption, Bestechung, Betrug oder Verstößen gegen andere Themen in Bezug auf Geschäftsethik unterschiedlich ausgeprägt. Daraus ergibt sich ein marktabhängiges Potenzial für negative Auswirkungen auf Märkte oder Personen durch Verstöße gegen Geschäftsethik, insbesondere in Bereichen mit Geschäftspartnerkontakt oder anderen externen Kontakten. |
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69 |
Sanktionen im Zusammenhang mit Vorfällen durch Geschäftsverhalten |
Abstraktes und konkretes |
Kurzfristig |
Continental ist in unterschiedlichen Märkten und Regionen weltweit tätig. In diesen Regionen und Märkten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Marktpraxis hinsichtlich Geschäftsverhalten unterschiedlich ausgeprägt. Daraus ergibt sich eine generelle Exposition gegenüber möglichen Effekten, die sich aus existierender Regulatorik, wesentlichen Verschärfungen oder neuen Anforderungen ergeben können. Im Fall, dass in Bezug auf Geschäftsverhalten schwere Vorfälle auftreten würden, könnte dies im Rahmen geltender oder verschärfter Regulatorik sowie vertraglicher Anforderungen zu Straf- und Bußgeldzahlungen, Abhilfekosten oder einer vorübergehenden Unterbrechung des jeweiligen Geschäftsbetriebs führen. Ein konkretes Risiko ergibt sich für Reifenhersteller durch laufende und mögliche Verfahren in einzelnen Märkten. |
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Managementansatz für Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Continental bekennt sich zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken und einer verantwortungsvollen Geschäftsethik. Die Unternehmenskultur sowie die Compliance-Kultur von Continental dienen als Grundlage für den Managementansatz in Bezug auf Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur. Dieser wird maßgeblich von der Einstellung und dem Verhalten des Managements von Continental und dessen Umgang mit Compliance-Risiken beeinflusst. Um alle diesbezüglichen Aspekte abzudecken, hat Continental ein umfassendes Compliance-Managementsystem (CMS) eingeführt, das von einer Compliance-Organisation gesteuert und überwacht wird.
Das CMS von Continental konzentriert sich vor allem auf die folgenden Bereiche:
- Geschäftsethik: Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, um ethisches Verhalten zu fördern und im Umgang mit Geschäftspartnern und Amtsträgern zu gewährleisten.
- Kartellrecht: Einhaltung der geltenden Wettbewerbsgesetze, um einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
- Bekämpfung von Geldwäsche: Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus.
- Einhaltung von Datenschutz: Einhaltung aller geltenden internationalen und nationalen Datenschutzvorschriften für personenbezogene und nicht personenbezogene Daten.
Das CMS von Continental umfasst den gesamten Konzern und damit alle Gesellschaften, in denen Continental die Managementkontrolle ausübt.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Compliance liegt in der sogenannten ersten Linie (in Anlehnung an das Drei-Linien-Modell des Institute of Internal Auditors) bei der Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften von Continental und bei allen Mitarbeitenden. Die Verantwortung für das Governance-Regelwerk des Systems liegt beim Chief Compliance Officer (CCO), der vom Vorstand ernannt wird und als zweite Linie fungiert. Der CCO betreibt eine Compliance-Organisation mit mehreren Abteilungen, die dem CCO berichten. Sie besteht aus dedizierten Fachabteilungen sowie aus regionalen Compliance-Ansprechpartnern, die in erster Linie die Unternehmensbereiche und Geschäftsfelder des Konzerns beraten. Ein internes Netzwerk von Compliance-Koordinatoren in den Ländern, in denen Continental vertreten ist, unterstützt die Compliance-Abteilung bei der Verteilung von Informationen. Es unterstützt zudem zentrale Aktivitäten und gibt gleichzeitig Rückmeldung über relevante lokale Vorschriften und Anforderungen. Die dritte Linie wird von der internen Revision vertreten, die die Angemessenheit und Wirksamkeit des CMS auf unabhängige Weise beurteilt. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Compliance und übt die Aufsicht über das Compliance-Managementsystem aus.
Interne Compliance-Kontrollen, die auf das Risikoprofil der jeweiligen Gesellschaft abgestimmt sind, werden lokal umgesetzt und sind mit dem GRC-System von Continental abgestimmt, insbesondere mit dem konzernweiten internen Kontrollprozess, der eine dedizierte Methodik beinhaltet.
Zusätzlich zu den Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation übt der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die weitere Aufsicht über das Compliance-Management des Unternehmens aus.
Alle Vorstandsmitglieder von Continental verfügen über Expertise hinsichtlich des Geschäftsverhaltens. Innerhalb des Vorstands ist seit Oktober 2025 der Vorstandsvorsitzende für die Governance im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhalten verantwortlich. Zuvor lag die Zuständigkeit beim Vorstandsmitglied für Group Finance and Controlling, Integrität und Recht. Weiterführende Informationen zur Expertise der Vorstandsmitglieder sind in der Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands sowie in den Lebensläufen der einzelnen Vorstandsmitglieder auf unserer Internetseite in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance/Vorstand offengelegt.
Auch der Aufsichtsrat verfügt über eine ausgeprägte und langjährige Expertise im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhalten. Weiterführende Informationen zur Expertise der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht aufgeführt.
Die Compliance-Organisation führt verschiedene risikobasierte Prozesse durch, um kontinuierlich die angemessene Gestaltung zu gewährleisten und die operative Wirksamkeit des CMS zu ermöglichen – zentral sowie lokal für die Gesellschaften.
In Zusammenarbeit mit den auf Basis einer internen initialen Risikobewertung identifizierten relevanten Gesellschaften führt sie regelmäßig einen Prozess zur Identifizierung von Risiken durch, um die individuellen Risiken der jeweiligen Gesellschaften zu überprüfen.
Auch überprüft die Compliance-Organisation regelmäßig ihre Regeln, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Konsistenz mit anderen Konzernregeln sicherzustellen.
Zudem führt sie regelmäßig Stichprobenkontrollen der lokal implementierten internen Compliance-Kontrollen durch und leitet bei Abweichungen Abhilfemaßnahmen ein.
Darüber hinaus führt die interne Revision Schwerpunktprüfungen des CMS von Continental durch und berücksichtigt Compliance-Risiken bei ihren allgemeinen Prüfungen nach eigenem Ermessen. Zudem prüft die Compliance-Organisation die CMS-Prozesse, um Risiken und Ineffizienzen des Systems festzustellen, zu analysieren und abzustellen.
Die Prozesse des CMS unterstützen das Unternehmen hinsichtlich des regelkonformen Verhaltens der Mitarbeitenden von Continental in den Geschäftsprozessen.
Die in Bezug auf Korruption und Bestechung am stärksten gefährdeten Funktionen innerhalb von Continental sind typischerweise Abteilungen mit Kontakten zu Dritten wie Einkauf, Vertrieb, Personalwesen, Finanzen und Public Affairs.
Ein wichtiger Bestandteil des Compliance-Programms von Continental ist die Möglichkeit für Hinweisgeber (Whistleblower), ihre Bedenken und Beschwerden zu melden. Ein Whistleblower kann jeder Akteur einer Interessengruppe von Continental sein, z. B. ein Mitarbeiter der eigenen Belegschaft von Continental, eine Mitarbeiterin in der Wertschöpfungskette, ein Mitglied einer betroffenen Gemeinschaft, ein Verbraucher oder ein Endnutzer. Der Whistleblowing-Prozess wird durch eine spezielle interne Regel gesteuert, die in einem durchgängigen Prozess die Rollen und Verantwortlichkeiten entlang der Prozessschritte Meldung, Meldungsbearbeitung, Untersuchung und Sanktionierung festlegt – im Einklang mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz und den einschlägigen internationalen Rechtsvorschriften.
Whistleblowern bietet Continental drei Whistleblowing-Kanäle an: eine Integrity-Hotline mit internationalen und lokalen Telefonnummern, eine Integrity-Plattform (Onlineportal) sowie eine Integrity-E-Mail-Adresse. Diese Kanäle bieten vertrauliche und anonyme Berichtsmöglichkeiten für (potenzielle) Compliance-Fälle, insbesondere in Bezug auf:
- Manipulation der (Finanz-)Buchhaltung,
- Wettbewerbs-/Kartellrecht,
- faires und ethisches Verhalten, Interessenkonflikte,
- Korruption/Bestechung,
- Diskriminierung, Belästigung, psychische Gewalt,
- Umweltrechte,
- Export- und Importkontrolle inklusive Sanktionen,
- Menschenrechte,
- Schutz von Informationen und Geschäftsgeheimnissen,
- Beeinträchtigung des Whistleblower-Systems, z. B. Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower, Verletzung der Vertraulichkeit oder der Meldepflicht,
- Sicherheit in der Informationstechnologie (IT)/Cyberkriminalität,
- Arbeitsrechte einschließlich individueller und kollektiver Rechte,
- Marktmanipulation inklusive Insider-Handel,
- Missbrauch von Firmeneigentum/Dienstleistungen und Diebstahl,
- Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung,
- Schutz von personenbezogenen Daten,
- körperliche Gewalt,
- Sabotage und Vandalismus,
- Terrorismus, Extremismus, organisierte Kriminalität,
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- sexuelle Belästigung,
- Steuerhinterziehung/-betrug,
- technische Compliance (produktbezogene Compliance),
- (digitalen) Betrug, Unterschlagung und andere Formen der Bereicherung.
Diese Fälle werden von einem dedizierten Team von Fallmanagern innerhalb der Compliance-Organisation geprüft, die Fälle an die interne Revision zur Untersuchung weiterleiten, wenn eine Meldung substantiiert ist. Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten des Prozesses finden sich weiter unten im Abschnitt Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung.
Der zugrunde liegende Prozess ist ebenfalls in einer internen Regel definiert und in Form eines komprimierten Dokuments „Verfahrensregeln“ auch öffentlich zugänglich. Zusätzlich wird eine webbasierte Basisschulung zum Thema Whistleblowing als Pflichtschulung an festangestellte Mitarbeitende mit Computerzugang zugewiesen. Ferner werden die Mitarbeitenden regelmäßig über die Möglichkeiten zum Whistleblowing informiert, u. a. durch spezielle Poster, die in den Niederlassungen von Continental aufgehängt werden.
In Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 definieren der Verhaltenskodex von Continental sowie eine spezielle interne Regel zum Thema Whistleblowing, dass Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower nicht zu tolerieren sind, sondern sanktioniert werden. Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber wie Kündigung, Setzen auf eine schwarze Liste, Degradierung, Verweigerung von Überstunden oder Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Verweigerung von Vergünstigungen, Nicht(wieder)einstellung und Einschüchterung sind ein schwerwiegendes Fehlverhalten und werden als solches behandelt.
Es steht den Mitarbeitenden frei, Fälle von (potenziellem) Fehlverhalten auch ihren Vorgesetzten, den Personalabteilungen und anderen Funktionen zu melden. Diese Personen oder Funktionen sind jedoch keine Meldestellen im Sinne des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes, sodass Vertraulichkeit und Anonymität nicht vollständig gewährleistet werden können.
Um die Unternehmenskultur, das gewünschte Verhalten der Mitarbeitenden und das Selbstverständnis des Continental-Konzerns zu fördern und weiterzuentwickeln, hat Continental eine klare Vision und Mission sowie vier grundlegende Unternehmenswerte entwickelt, die die Wurzeln unserer Unternehmenskultur bilden. Darüber hinaus tragen zwei interne Grundsätze zu unserer Unternehmenskultur bei: unsere Nachhaltigkeitsambition und der verbindliche Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden von Continental.
Zur Bewertung der Unternehmenskultur hat Continental den OUR-BASICS-Live-Index „Nachhaltiges Engagement“ sowie den OUR-BASICS-Live-Index „Wahrgenommene Integrität“ entwickelt, der Aspekte des wahrgenommenen Zustands der Compliance-Kultur bewertet. Beide Indizes werden auf Basis der jährlichen Mitarbeitendenbefragung OUR BASICS Live berechnet (weiterführende Informationen finden sich auch im Kapitel Eigene Belegschaft (ESRS S1) in diesem Nachhaltigkeitsbericht).
Das CMS von Continental basiert auf einer Reihe von Regeln. Als Hauptelement des Compliance-Programms von Continental ist die Erstellung und Kommunikation von Regeln in den Rule-Governance-Prozess von Continental eingebettet, der eine zentral genutzte Regelmanagement-Anwendung einschließlich der relevanten Prozesse definiert.
Das CMS von Continental basiert auf dem IDW-Prüfungsstandard 980 für Compliance-Managementsysteme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW).
Der Managementansatz von Continental im Zusammenhang mit Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur berücksichtigt die Interessen verschiedener Interessengruppen wie Mitarbeitende, Aktionäre, Kunden und Whistleblower.
Die Kommunikation von Informationen, die für das CMS relevant sind, wird von der Compliance-Organisation gesteuert, um die Integritätskultur im Allgemeinen sowie Compliance-Bereiche und -Themen im Besonderen zu fördern. Beispielsweise fördert eine regelmäßige
Serie „Fall des Quartals“ die Sensibilität für Compliance-Themen durch ein zugängliches und leicht verständliches „True Crime“-Format. Offene Aufrufe, Intranet-Artikel, Workshops und Beiträge in relevanten internen Kanälen konzentrieren sich auf die jeweiligen Themen. Zudem umfasst das CMS mehrere obligatorische allgemeine sowie spezifische Online- und Präsenzschulungen für die verschiedenen Zielgruppen in den jeweiligen Unternehmensbereichen oder Funktionen.
Das umfassende Schulungskonzept beinhaltet sowohl Basisschulungen für alle Festangestellten von Continental in den genannten Compliance-Bereichen sowie risikobasierte Aufbau- und Vertiefungstrainings für themen- und zielgruppenspezifische Inhalte. Der Schulungsplan sieht grundlegende Basisschulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption vor. Diese werden jährlich abgehalten und sind für alle Festangestellten obligatorisch. Siehe auch die entsprechende Kennzahl „Gefährdete Funktionen, die von Trainingsprogrammen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgedeckt werden“.
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Continental hat ihre Integrity-Hotline als Hauptsystem zum Melden, Aufdecken und Verhindern von unethischem und gesetzeswidrigem Verhalten einschließlich Korruption und Bestechung, eingerichtet. Das Melden solcher Bedenken ist ein wichtiger Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung von Fehlverhalten. Continental duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower.
Die Verfahren zur Vorbeugung, Aufdeckung und Behandlung von Anschuldigungen bezüglich Korruption und Bestechung oder entsprechenden Vorfällen sind in den beschriebenen Managementansätzen zu Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur enthalten.
Im Falle einer Meldung entscheidet ein sogenannter Investigation Roundtable, bestehend aus Vertretern des Compliance-Fallmanagements und der internen Revision, nach eigenem Ermessen über die Durchführung der Untersuchung innerhalb der Konzernregel für Whistleblowing und interne Untersuchungen.
Für alle Untersuchungen gilt der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“. Nach diesem Grundsatz dürfen Informationen nur an solche Personen weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden, die Anschuldigungen entgegennehmen, Fälle verwalten, Untersuchungen durchführen, Sanktionen festlegen oder eine dieser Tätigkeiten unterstützen, oder wenn Continental ein berechtigtes Interesse daran hat, andere Abteilungen zu informieren (z. B. bei Rechtsstreitigkeiten), sofern dies erforderlich ist. Insbesondere wird die Identität des Whistleblowers und der beschuldigten Person im Einklang mit den geltenden Hinweisgeberschutzgesetzen vertraulich behandelt.
Für jeden untersuchten Fall erstellt die Untersuchungseinheit einen Bericht und bewertet den Fall. Nach Fertigstellung eines Berichtsentwurfs sendet die Untersuchungseinheit den Bericht zur Überprüfung und Qualitätssicherung an das Compliance-Fallmanagement (als Teil der Compliance-Organisation). Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden von der jeweiligen Untersuchungseinheit festgelegt und mit dem Compliance-Fallmanagement abgestimmt. Die Untersuchungseinheit stellt die Umsetzung der Empfehlungen sicher.
Das Compliance-Fallmanagement legt dem Chief Compliance Officer und dem zuständigen Vorstand vierteljährlich einen Bericht über laufende und abgeschlossene Untersuchungen vor. Ist kurzfristig von einer hohen Auswirkung eines Hinweises auf Continental auszugehen, meldet das Compliance-Fallmanagement den Sachverhalt unverzüglich an den Chief Compliance Officer.
Der Chief Compliance Officer und der Leiter der internen Revision berichten regelmäßig an den Vorstand sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Sollte sich ein Vorwurf gegen ein Mitglied der Geschäftsleitung erhärten, wird der Bericht nicht an den Vorstand, sondern an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats weitergeleitet.
Im Allgemeinen ist die Kommunikation über Korruption und Bestechung Teil des übergreifenden Managementansatzes zu Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur. Ferner stehen alle internen Konzernregeln auf der Continental-Plattform für interne Regeln im Intranet zur Verfügung und sind für alle Mitarbeitenden mit Computerzugang zugänglich. Online- und Präsenzschulungen stellen sicher, dass der Regelinhalt den Adressaten in praktischen Begriffen erklärt wird, einschließlich Beispielen und Fallstudien.
Das Continental-Schulungsprogramm zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung stützt sich hauptsächlich auf webbasierte Schulungen, die über eine spezielle Lernplattform abgehalten werden. Dabei werden grundlegende Prinzipien und Regeln zu diesem Thema vermittelt und Fallstudien zur Selbstkontrolle des richtigen Verständnisses der Lerninhalte bereitgestellt. Die Schulung ist für alle Festangestellten obligatorisch. Durch persönliche Schulungen, die sich auf spezielle, vertiefte Inhalte konzentrieren, werden ausgewählte Funktionen, wie z. B. Einkauf und Vertrieb, in relevanten Aspekten des Geschäftsverhaltens und der Unternehmensführung geschult.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden vom Chief Compliance Officer regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich Compliance (Bekämpfung von Korruption und Bestechung) informiert. Diese Updates enthalten, falls erforderlich, Informationen zu Aktualisierungen neuer gesetzlicher Vorschriften und dienen somit der Fortbildung. Darüber hinaus erhält der Vorstand die gleichen Compliance-Schulungen wie alle anderen Festangestellten.
Kennzahlen zu Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Im Berichtsjahr verbesserte sich die Kennzahl OUR-BASICS-Live-Index „Wahrgenommene Integrität“ auf 81 % (Vj. 79 %). Die wesentliche Ursache hierfür ist die Darstellung der im Nachhaltigkeitsbericht konsolidierten Ergebnisse ohne die ehemaligen Unternehmensbereiche Automotive und Contract Manufacturing. Für den jeweiligen Zuschnitt der Unternehmensbereiche zum Zeitpunkt der Umfrage blieben die Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahr stabil (siehe auch die Angaben auf Seite 209).
Alle gefährdeten Funktionen von Continental wurden 2025 analog zum Vorjahr von Trainingsprogrammen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgedeckt.
Hinsichtlich Verurteilungen von Continental oder Verurteilungen im Zusammenhang mit Continental erhielt die Gesellschaft im Berichtsjahr erneut keine Kenntnis.
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Geldbußen für Verstöße gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung belief sich 2025 auf 0 Mio € (Vj. 0 Mio €).
Kennzahlen zu Geschäftsverhalten, Unternehmensführung und Unternehmenskultur |
2025 |
2024 |
OUR-BASICS-Live-Index „Wahrgenommene Integrität“, in % |
81 |
79 |
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Gefährdete Funktionen, die von Trainingsprogrammen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgedeckt werden (zum 31.12.), in % |
100 |
100 |
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Anzahl der Verurteilungen wegen Korruption und Bestechung |
0 |
0 |
Gesamtbetrag der Geldbußen für Verstöße gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, in Mio € |
0 |
0 |
Definitionen, Annahmen und Berechnungsmethoden:
OUR-BASICS-Live-Index „Wahrgenommene Integrität“
- Der Index wird als die Zustimmung der Mitarbeitenden zu Fragen des Themenbereichs „Wahrgenommene Integrität“ in der Mitarbeitendenbefragung OUR BASICS Live definiert.
- Die Umfrage basiert auf einer repräsentativen Zufallsstichprobe über alle Continental Standorte weltweit.
- Zum Zeitpunkt der Umfrage im Juni 2025 waren die Unternehmensbereiche Automotive und Contract Manufacturing noch Teil des Continental-Konzerns. Das Ergebnis des Indikators mit diesen Unternehmensbereichen lag bei 79 % für das Berichtsjahr.
- Diese Kennzahl ist unternehmensspezifisch.
Gefährdete Funktionen, die von Trainingsprogrammen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgedeckt werden
- Gezählt werden die Mitarbeitenden des Continental-Konzerns mit einem gültigen und aktiven Arbeitsvertrag per 31.12. des jeweiligen Berichtjahres. Praktikanten, Auszubildende und andere Beschäftigte sind nicht berücksichtigt.
- Eine gefährdete Funktion ist ein Fachbereich, in der die Mitarbeitenden hauptsächlich in administrativen Bereichen arbeiten und Gehälter beziehen.
- Die Trainingsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind für die gefährdeten Funktionen obligatorisch.
Anzahl der Verurteilungen wegen Korruption und Bestechung
- Berücksichtigt werden die Verurteilungen von Continental oder im Zusammenhang mit Continental, von denen Continental nachweislich Kenntnis hat.
- Berücksichtigt werden die Verurteilungen, für die im Berichtsjahr eine gerichtliche Entscheidung in erster Instanz ergangen ist.
- Die Definitionen von Korruption und Bestechung richten sich nach den geltenden nationalen Gesetzen.
- Die Datenerhebung erfolgt durch die Gesellschaften.
- Da im Berichtszeitraum keine Vorfälle vorgefallen sind, musste Continental keine Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen die Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu beheben.
Gesamtbetrag der Geldbußen für Verstöße gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Die Definitionen von Korruptions- und Bestechungsbekämpfung richten sich nach den geltenden nationalen Gesetzen.
- Die Datenerhebung erfolgt durch die Gesellschaften, die die Verurteilungen dokumentieren.
- Berücksichtigt werden die Verurteilungen, die als Strafmaß eine Geldbuße für den Continental-Konzern oder eine der Tochtergesellschaften nach sich ziehen.
- Berücksichtigt werden Geldbußen, die im Berichtsjahr ausgezahlt wurden.
- Diesbezügliche Aufwendungen im Sinne der ESRS werden im Konzernabschluss in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Sonstige Aufwendungen ausgewiesen.
