Die Reihenfolge der dargestellten Risikokategorien bzw. Einzelrisiken innerhalb der vier Risikogruppen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikoausmaßes für Continental wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Risiken. Sind keine quantitativen Angaben zur Schadenhöhe gemacht, so erfolgt die Bewertung auf Basis qualitativer Kriterien.
Aufgrund der vollzogenen Abspaltung der ehemaligen Unternehmensbereiche Automotive und Contract Manufacturing haben sich die berichtspflichtigen Risiken verändert. Die nachfolgenden Angaben beinhalten die für den verbleibenden Konzern wesentlichen Risiken. Sofern ein Risiko nur einen Unternehmensbereich betrifft, ist dieser explizit benannt.
Finanzrisiken
Continental ist Risiken im Zusammenhang mit ihren Finanzierungsvereinbarungen und dem syndizierten Kredit ausgesetzt.
Continental ist Risiken in Verbindung mit ihren Finanzierungsvereinbarungen ausgesetzt. Risiken ergeben sich aus den Anleihen, die die Continental AG unter dem Rahmen-Emissionsprogramm begeben hat. Diese Finanzierungsvereinbarungen enthalten Bedingungen, die Continental in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken könnten, sowie Bestimmungen für den Fall eines Kontrollwechsels.
Zur Finanzierung des laufenden Geschäfts, der Investitionen und Zahlungsverpflichtungen besteht ein syndizierter Kreditvertrag, aus dem sich Risiken ergeben können. Die Kreditgeber haben nach dem syndizierten Kreditvertrag im Falle eines Kontrollwechsels bei der Continental AG das Recht, die Rückzahlung des Kredits zu verlangen.
Die Voraussetzungen und Folgen eines Kontrollwechsels nach den Bedingungen der Anleihen bzw. des syndizierten Kreditvertrags sind im Einzelnen im Kapitel Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß § 289a und § 315a HGB (Seite 71 f.) beschrieben. Die hier genannten Kredite und Anleihen könnten außerdem unverzüglich fällig gestellt werden, wenn andere Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von mehr als 75 Mio € nicht fristgerecht bedient oder vorzeitig zur Rückzahlung fällig gestellt werden. Continental überwacht fortlaufend die Einhaltung der geltenden Bedingungen.
Das zugesagte Volumen des syndizierten Kredits besteht aus einer revolvierenden Tranche in Höhe von 2,5 Mrd € (Fälligkeit Dezember 2027). Sie wurde zum Ende des Geschäftsjahres 2025 mit 378 Mio € in Anspruch genommen.
Continental ist Risiken in Verbindung mit Wechselkursveränderungen und Kurssicherungsmaßnahmen ausgesetzt.
Continental ist weltweit tätig und damit finanziellen Risiken aufgrund von Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Daraus können Verluste entstehen, wenn Vermögenswerte, die in einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, an Wert verlieren und/ oder Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs teurer werden. Wechselkursschwankungen können zudem Schwankungen der Rohstoffpreise in Euro verstärken oder reduzieren, da Continental einen großen Teil ihres Rohstoffbedarfs in fremden Währungen einkauft. Aufgrund dieser Faktoren können Kursschwankungen die Ertragslage von Continental beeinflussen.
Externe und interne Transaktionen, bei denen Produkte und Leistungen an Dritte und an Unternehmen des Continental-Konzerns geliefert werden, können mit Barmittelzuflüssen und -abflüssen verbunden sein, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft geführt werden (Transaktionsrisiko). Im Rahmen des operativen Währungsmanagements werden diese bekannten und erwarteten Fremdwährungszahlungsströme zu operativen Währungs-Exposures in Form von saldierten Netto-Cashflows je Transaktionswährung auf rollierender Zwölf-Monats-Basis zusammengefasst. Seit mehreren Jahren wird ein Natural-Hedge-Ansatz zur Reduzierung des Währungskursrisikos verfolgt, sodass der Saldo zwischen Ein- und Auszahlungen in den jeweiligen Fremdwährungen möglichst gering gehalten wird. Darüber hinaus werden im Einzelfall Sicherungsmaßnahmen durch derivative Finanzinstrumente mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten vorgenommen. Deren Umfang darf ohne gesonderte Vorstandsgenehmigung 30 % des Zwölf-Monats-Exposure je Währung nicht überschreiten.
Darüber hinaus ist Continental Wechselkursrisiken in Verbindung mit externen und internen Kreditvereinbarungen ausgesetzt, aus denen Barmittelzuflüsse und -abflüsse entstehen, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft geführt werden. Diese Wechselkursrisiken werden in der Regel durch geeignete derivative Finanzinstrumente, insbesondere Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und kombinierte Zins-Währungsswaps, abgesichert. Grundsätzlich können alle in Form von derivativen Finanzinstrumenten durchgeführten Sicherungstransaktionen zu Verlusten führen.
Für die Quantifizierung der möglichen Auswirkungen des transaktionsbezogenen Wechselkursrisikos aus Finanzinstrumenten auf die Ertragslage des Continental-Konzerns werden auf Basis des aktuellen Netto-Exposure die Transaktionswährungen mit einem signifikanten Wechselkursrisiko innerhalb der kommenden zwölf Monate bestimmt. Sofern sich die Wechselkurse dieser Währungen alle gleichzeitig für Continental nachteilig entwickeln, beläuft sich der aus einer Veränderung um 10 % des aktuellen Stichtagskurses ermittelte hypothetische negative Effekt auf die Ertragslage des Konzerns in der Größenordnung von etwa 400 Mio €.
Continental ist Ausfallrisiken im Zusammenhang mit flüssigen Mitteln, derivativen Finanzinstrumenten und verzinslichen Anlagen ausgesetzt.
Um das Ausfallrisiko bei flüssigen Mitteln sowie derivativen Finanzinstrumenten und verzinslichen Anlagen zu minimieren, werden grundsätzlich Banken genutzt, die von Continental aufgrund von festgelegten Kriterien als Kernbanken klassifiziert wurden. Diese sollen grundsätzlich mindestens über eine Kreditratingeinstufung einer der global tätigen Ratingagenturen im Investment-Grade-Bereich verfügen. Daher kann das Ausfallrisiko als sehr gering eingeschätzt werden. Die Bonität der Kernbanken sowie weiterer Banken, mit denen aus operativen oder regulatorischen Gründen abweichend vom Kernbankenprinzip Anlagen bzw. Ausleihungen getätigt werden oder Handel mit derivativen Finanzinstrumenten betrieben wird, wird laufend überwacht. Dabei werden neben den Kreditratingeinstufungen insbesondere auch die Prämien für die Versicherung von Kreditausfallrisiken (Credit Default Swap, CDS) beobachtet, sofern diese Informationen verfügbar sind. Darüber hinaus definiert Continental für jede Bank Anlagelimite sowie für derivative Finanzinstrumente Handelslimite. Deren Höhe richtet sich im Wesentlichen an der Bonitätseinschätzung der jeweiligen Bank aus. Die Einhaltung dieser Limite wird kontinuierlich überwacht. Im Rahmen der intern definierten Risikogruppen liegen die bei den Banken, die einer höheren Risikogruppe zugewiesen sind, unterhaltenen flüssigen Mittel, verzinslichen Anlagen und positiven (netto) beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten bei 100 Mio € bis 200 Mio €.
Marktrisiken
Continental könnte erheblichen Risiken in Verbindung mit einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ausgesetzt sein.
Das Berichtsjahr war von einem moderaten globalen Wachstum sowie anhaltenden geopolitischen Spannungen und hohen Unsicherheiten geprägt. Sollten sich diese Entwicklungen fortsetzen oder einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung verursachen, müsste Continental mit Umsatz- und Ertragseinbußen rechnen.
Continental erwirtschaftete 49 % des Gesamtumsatzes der fortgeführten Aktivitäten 2025 in Europa, 14 % allein in Deutschland. Im Vergleich dazu wurden 29 % des Gesamtumsatzes 2025 in Nordamerika, 16 % in Asien-Pazifik und 6 % in anderen Ländern generiert. So könnte z. B. eine anhaltende Rezession in Europa und insbesondere in Deutschland die Geschäfts- und Ertragslage von Continental stärker beeinträchtigen als die ihrer Wettbewerber. Zudem sind der Automobil- und der Reifenmarkt in Europa und in Nordamerika zu einem großen Teil gesättigt. Zur Minimierung dieser Abhängigkeit strebt Continental eine Diversifizierung der regionalen Umsatzverteilung an.
Auf Basis einer Szenarioanalyse, die verschiedene Ursachen für eine Wirtschaftskrise, wie z. B. anhaltende geoökonomische und geopolitische Konflikte sowie einen steigenden Preisdruck durch asiatische Wettbewerber, berücksichtigt und von einem möglichen Umsatzrückgang im mittleren einstelligen Prozentsatzbereich gegenüber den Planungsprämissen im Jahr 2026 ausgeht, rechnen wir unter Berücksichtigung dadurch notwendiger Maßnahmen mit einer möglichen Verschlechterung der bereinigten EBIT-Marge der Unternehmensbereiche um etwa einen Prozentpunkt.
Continental ist geopolitischen Risiken ausgesetzt.
Aktuelle geopolitische Entwicklungen wie z. B. der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie die Konflikte im Nahen Osten, der Konflikt zwischen China und Taiwan und die Situation in Lateinamerika könnten weitreichende Auswirkungen auf die Absatz- und Beschaffungsmärkte von Continental haben. Dazu gehören u. a. Sanktionen und andere Risiken in den Lieferketten sowie nicht absehbare Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Continental beobachtet aktuelle Entwicklungen stetig und leitet daraus mögliche Szenarien und erforderliche Maßnahmen ab.
Continental ist dem Risiko von zusätzlichen bzw. steigenden Zöllen ausgesetzt.
Aufgrund der weltweit anhaltend starken protektionistischen Tendenzen und der jüngsten Handelskonflikte ist Continental dem Risiko von zusätzlichen bzw. steigenden Zöllen auf Automobile sowie Produkte, Komponenten und Rohmaterialien, die Continental liefert oder einkauft, sowohl direkt als auch indirekt, ausgesetzt. Diese Zölle könnten zu einem Rückgang der Nachfrage nach Produkten von Continental bzw. zu Kostensteigerungen führen und damit eine negative Auswirkung auf die Geschäfts- und Ertragslage von Continental haben. Continental prüft mögliche Auswirkungen und entsprechende risikominimierende Maßnahmen fortlaufend.
Continental ist Preisschwankungen bei Rohstoffen und Energie sowie dem Risiko von steigenden Logistikkosten ausgesetzt.
Die Unternehmensbereiche Tires und ContiTech setzen im Wesentlichen Natur- und Synthesekautschuke sowie ölbasierte Rohstoffe ein. Die Preise für diese Rohmaterialien und Komponenten sind weltweit zum Teil erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Continental sichert derzeit das Risiko steigender Preise für Rohstoffe oder Energie nicht mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten ab. Darüber hinaus können sich Steigerungen der Logistikkosten ergeben. Sollte es dem Unternehmen nicht möglich sein, die steigenden Kosten auszugleichen oder an die Kunden weiterzugeben, könnten diese Preissteigerungen die Ertragslage von Continental mit 100 Mio € bis 200 Mio € belasten.
Operative Risiken
Continental ist bei bestimmten Rohstoffen und Produkten abhängig von einer begrenzten Anzahl wichtiger Lieferanten.
Für Continental besteht das potenzielle Risiko, dass gewisse Rohund Produktionsmaterialien nicht verfügbar sind. Wenngleich Continental grundsätzlich die Strategie verfolgt, Produktkomponenten von mehreren Anbietern zu beziehen, kommt es vor, dass ein Produkt nur bei einer Bezugsquelle eingekauft wird. Folglich ist Continental abhängig von einigen Lieferanten. Lieferverzögerungen, -stornierungen, Streiks, Fehlmengen und Qualitätsmängel können zu Produktionsunterbrechungen führen und sich damit negativ auf den Geschäftsbetrieb von Continental in diesen Bereichen auswirken. Continental ist darum bemüht, diese Risiken durch sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überwachung der Lieferanten zu verringern. Sollte jedoch ein Lieferant seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommen können (beispielsweise wegen Insolvenz, Beschädigung von Produktionsanlagen durch Naturkatastrophen oder einer Leistungsverweigerung nach einem Kontrollwechsel) oder entsprechende Lieferungen von Sanktionen aufgrund geopolitischer Auseinandersetzungen betroffen sein, kann Continental unter Umständen die für die Herstellung ihrer eigenen Erzeugnisse benötigten Produkte kurzfristig nicht in den benötigten Mengen von anderen Lieferanten beziehen. Dementsprechend können solche Entwicklungen und Ereignisse Verzögerungen bei der Auslieferung oder Fertigstellung von Continental-Produkten mit sich bringen und dazu führen, dass Continental Rohstoffe und Produkte zu höheren Kosten beziehen muss, und damit eine negative Auswirkung auf die Geschäfts- und Ertragslage von Continental haben.
Continental ist informationstechnischen Risiken ausgesetzt.
Continental ist im Hinblick auf ihre Geschäfts- und Produktionsprozesse, ihre Produkte sowie ihre interne und externe Kommunikation in hohem Maße von zentralisierten und standardisierten Informationstechnologiesystemen und -netzwerken abhängig. Diese Systeme und Netzwerke sowie die Produkte an sich sind potenziell dem Risiko verschiedenster Formen von Cyberkriminalität sowie Schäden und Störungen, die eine Vielzahl anderer Ursachen haben können, ausgesetzt. Im Rahmen von Hackerangriffen könnten Dritte versuchen, unberechtigt Zugriff auf vertrauliche Informationen und Daten, die in den Systemen und Netzwerken gespeichert, verarbeitet bzw. kommuniziert werden, oder auf die Systeme selbst zu erhalten. Darüber hinaus könnten Daten, Produkte und Systeme durch eine Infizierung mit Viren oder Malware gesperrt, beschädigt, kontrolliert oder zerstört werden.
Wenngleich Continental entsprechende Vorkehrungen für das Management der mit System- und Netzwerkstörungen und entsprechenden Angriffen verbundenen Risiken getroffen hat, könnte ein längerer Ausfall in einem Rechenzentrum oder Telekommunikationsnetzwerk oder ein vergleichbares Ereignis dazu führen, dass Systeme oder Netzwerke unvorhergesehen und über längere Zeit hinweg nicht einsatzbereit sind. Die getroffenen Maßnahmen zur Minimierung solcher Risiken umfassen technische und organisatorische Vorkehrungen wie doppelte Datenhaltung und Notfallpläne, aber auch entsprechende Schulungsmaßnahmen, die insbesondere zur Steigerung des Bewusstseins für die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität kontinuierlich erweitert werden. Darüber hinaus sind die Erkenntnisse aus der Aufarbeitung des Cyberangriffs im August 2022 in die Stärkung der IT-Systeme eingeflossen.
Sollten die Vorkehrungen zum angemessenen Schutz der Systeme, Netzwerke, Produkte und Informationen nicht ausreichen, könnten Continental durch Ausfälle oder die Kenntnis und Nutzung ihrer Informationen durch Dritte erhebliche Schäden und Nachteile entstehen.
Continental ist Risiken in Verbindung mit ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt.
Continental bietet in Deutschland, in den USA, im Vereinigten Königreich und in bestimmten anderen Ländern eine betriebliche Altersvorsorge mit Leistungszusage. Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die Pensionsverpflichtungen auf 2.254 Mio €. Diese Verpflichtungen werden v. a. über extern investierte Pensionsplanvermögen finanziert. 2006 richtete Continental zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen bestimmter deutscher Tochtergesellschaften im Rahmen von Treuhandvereinbarungen rechtlich unabhängige Treuhandfonds (Contractual Trust Arrangements, CTAs) ein. Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die Netto-Pensionsverpflichtungen von Continental (Anwartschaftsbarwerte abzüglich des Fondsvermögens zum Zeitwert) auf 1.445 Mio €.
Das extern investierte Fondsvermögen wird von extern gemanagten Fonds und Versicherungsgesellschaften verwaltet. Continental legt zwar die grundsätzlichen Vorgaben für die Anlagestrategien dieser Fonds fest und berücksichtigt diese bei der Auswahl der externen Fondsmanager, hat jedoch keinen Einfluss auf deren Investmententscheidungen im Einzelnen. Die Mittel werden in verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und anderen Anlageinstrumenten investiert. Die Werte des extern investierten Fondsvermögens unterliegen Schwankungen an den Kapitalmärkten, auf die Continental keinen Einfluss hat. Ungünstige Kapitalmarktentwicklungen könnten bei diesen Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Deckungsausfällen führen und die Netto-Pensionsverpflichtungen von Continental deutlich steigern.
Eine solche Steigerung der Netto-Pensionsverpflichtungen könnte die Finanzlage der Gesellschaft wegen des vermehrten zusätzlichen Mittelabflusses zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen beeinträchtigen. Zudem ist Continental Risiken im Zusammenhang mit der Lebenserwartung und den Zinsänderungen bei ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt, da sich eine Zinssenkung negativ auf die im Rahmen dieser Pensionspläne bestehenden Verbindlichkeiten von Continental auswirken könnte. Ferner haben sich einige Tochtergesellschaften von Continental in den USA dazu verpflichtet, Beiträge zu den Gesundheitsvorsorgekosten ihrer ehemaligen Arbeitnehmer bzw. Pensionäre zu leisten. Insofern besteht für Continental das potenzielle Risiko, dass sich diese Kosten künftig erhöhen.
Sollten sich, bei sonst unveränderten Annahmen, die für die Ermittlung der Netto-Pensionsverpflichtungen zu verwendenden Diskontierungssätze am Jahresende um 0,5 Prozentpunkte verringern, hätte dies einen Anstieg der Netto-Pensionsverpflichtungen von etwa 300 Mio € zur Folge, der sich nicht durch risikominimierende Maßnahmen reduzieren ließe. Eine Auswirkung auf das EBIT hätte dies jedoch nicht.
Continental ist Risiken aus Handelsbeschränkungen, Sanktionen und Exportkontrollen ausgesetzt.
Aufgrund der globalen Ausrichtung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Continental-Konzerns bestehen Geschäftsrisiken mit Blick auf Embargos, Sanktionen und Exportkontrollen. Als global ausgerichtetes Unternehmen unterhält Continental auch Geschäftsverbindungen zu Kunden und Partnern, die in Ländern ansässig sind, die Exportkontrollbeschränkungen, Embargos, Wirtschaftssanktionen oder anderen Formen von Handelsbeschränkungen unterliegen oder diesen künftig unterworfen werden könnten. Neben dem grundsätzlichen Einfluss, den solche Beschränkungen auf die Geschäftstätigkeit des Continental-Konzerns haben, können Verstöße gegen einschlägige Bestimmungen erhebliche Strafen, administrative Sanktionen, Reputationsschäden sowie Schadenersatzansprüche auslösen. Mögliche Risiken von derartigen Verstößen werden im Rahmen des Export Control Compliance Managementsystems mitigiert. Darüber hinaus kann Continental auch durch neue Handelsbeschränkungen dazu gezwungen werden, die Geschäftstätigkeit in Ländern oder Regionen einzuschränken oder zu beenden.
Continental könnte durch den Verlust von Sachanlagevermögen und durch Betriebsunterbrechungen Schaden nehmen.
Brände, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Stromausfälle oder andere Störungen in den Produktionseinrichtungen oder innerhalb der Lieferkette von Continental – bei Kunden oder Zulieferern – können erhebliche Schäden und Verluste verursachen. Solche weitreichenden nachteiligen Folgen können auch aufgrund politischer Unruhen oder Instabilität entstehen. Naturkatastrophen und dabei im Wesentlichen Extremwetterereignisse sind vor dem Hintergrund des Klimawandels mit einer anhaltend steigenden Wahrscheinlichkeit sowie mit einem höheren Schadensausmaß zu erwarten. Continental hat für Risiken, die aus Geschäftsunterbrechungen, Produktionsverlusten oder Anlagenfinanzierungen hervorgehen, Versicherungen in aus kaufmännischer Sicht angemessener Höhe abgeschlossen, doch könnte sich dieser Versicherungsschutz im Einzelfall als unzureichend erweisen. Zudem könnten durch solche Ereignisse Menschen, das Eigentum Dritter oder die Umwelt zu Schaden kommen, wodurch Continental u. a. Kosten in erheblicher Höhe entstehen könnten.
Continental ist Risiken im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der MC Projects B.V. ausgesetzt.
Continental und Compagnie Financière Michelin SAS, Clermont-Ferrand, Frankreich (Michelin), sind zu je 50 % an MC Projects B.V., Maastricht, Niederlande, beteiligt, einem Unternehmen, in das Michelin die Rechte an der Marke Uniroyal für Europa sowie für gewisse außereuropäische Länder eingebracht hat. MC Projects B.V. ihrerseits hat Continental bestimmte Lizenzrechte für die Verwendung der Marke Uniroyal auf oder in Verbindung mit Reifen in Europa und anderswo erteilt. Nach dem in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vertrag kann sowohl der Vertrag als auch die Uniroyal-Lizenz gekündigt werden, wenn ein bedeutender Konkurrent im Reifengeschäft mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile an der Continental AG bzw. an deren Reifenaktivitäten erwirbt. Darüber hinaus hat Michelin in diesem Fall das Recht, die Mehrheit an MC Projects B.V. zu erwerben und MC Projects B.V. zu veranlassen, ihre Minderheitsbeteiligung am Produktionsbetrieb von Continental Barum s.r.o., Otrokovice, Tschechien (einem der größten Continental-Reifenwerke in Europa), auf 51 % zu erhöhen. Diese Ereignisse könnten negative Auswirkungen auf die Geschäfts- und Ertragslage des Unternehmensbereichs Tires von Continental haben.
Rechtliche, steuerliche und umweltbezogene Risiken
Aufgrund der vollzogenen Abspaltung der ehemaligen Unternehmensbereiche Automotive und Contract Manufacturing haben sich Art und Umfang der berichtspflichtigen Sachverhalte verändert. Nach dem Konzerntrennungsvertrag liegen Rechtsrisiken – sofern nicht anderweitig darin geregelt –, die ihren Ursprung in der Zeit vor der Abspaltung und einen Bezug zu den ehemaligen Unternehmensbereichen Automotive und Contract Manufacturing haben, wirtschaftlich bei der AUMOVIO SE. Die nachfolgenden Angaben wurden entsprechend angepasst und konzentrieren sich auf die für den verbleibenden Konzern wesentlichen Informationen und fortgeführten Aktivitäten.
Continental könnten Geldbußen und Schadenersatzforderungen wegen angeblich oder tatsächlich rechtswidrigen Verhaltens drohen.
Trotz des bei Continental eingerichteten Compliance Managementsystems ist es aufgrund der globalen Ausrichtung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Continental-Konzerns nicht ausgeschlossen, dass es im Einzelfall zu rechtswidrigem Verhalten (z. B. Korruption, Betrug, Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, Geldwäsche) kommt oder dass Continental rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wird. Aus solchem tatsächlichen oder angeblich rechtswidrigen Verhalten könnten insbesondere Geldbußen und Schadenersatzforderungen drohen. Wesentliche Verfahren in diesem Zusammenhang sind nachstehend dargestellt.
Am 2. Oktober 2006 ging bei der südafrikanischen Kartellbehörde die Anzeige eines Dritten wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens gegen mehrere südafrikanische Reifenhersteller ein, darunter die Continental Tyre South Africa (Pty.) Ltd., Port Elizabeth, Südafrika (CTSA), ein Tochterunternehmen von Continental. Am 31. August 2010 ist die südafrikanische Kartellbehörde zu dem Ergebnis gekommen, CTSA habe gegen südafrikanisches Kartellrecht verstoßen, und hat die Sache dem zuständigen Kartellgericht zur Entscheidung vorgelegt. CTSA weist den Vorwurf von Verstößen gegen südafrikanisches Kartellrecht zurück. Das Kartellgericht könnte jedoch ein Bußgeld von bis zu 10 % des Umsatzes von der CTSA verhängen. Darüber hinaus drohen CTSA im Falle der Verletzung südafrikanischen Kartellrechts u. U. auch Schadenersatzforderungen Dritter.
Im Zuge von branchenweiten Durchsuchungen durchsuchte die Europäische Kommission beginnend mit dem 30. Januar 2024 Räumlichkeiten der Continental AG wegen angeblicher kartellrechtswidriger Verhaltensweisen. Am gleichen Tag durchsuchte ferner das deutsche Bundeskartellamt Räumlichkeiten der TON Tyres Over Night Trading GmbH, Schondra-Schildeck, Deutschland, eines inzwischen nicht mehr aktiven Tochterunternehmens der Continental, ebenfalls wegen angeblicher branchenweiter kartellrechtswidriger Verhaltensweisen. Beide Verfahren befinden sich weiterhin in einem frühen Stadium. Sollte ein Verstoß festgestellt werden und Continental hierfür verantwortlich sein, könnten die Europäische Kommission sowie das deutsche Bundeskartellamt jeweils Geldbußen in beträchtlicher Höhe gegen Continental verhängen. Ferner könnten Kunden, die angeblich vom vorgeworfenen Verhalten betroffen sind, Schadenersatzansprüche geltend machen. In diesem Zusammenhang sind in den USA und in Kanada bereits Sammelklagen eingereicht worden, die sich gegen Continental und andere Reifenhersteller richten. Die Klagen in den USA wurden vor dem United States District Court, Northern District of Ohio, zusammengefasst. Das Gericht gab den Anträgen der beklagten Reifenhersteller auf Abweisung statt, erlaubte den Klägern aber zugleich, ihre zusammengefassten Klagen zu ändern. Die Kläger haben die Zulassung von Änderungen der Ausgangsklage beantragt. Die beklagten Reifenhersteller haben die Zurückweisung dieses Antrags beantragt. Eine Entscheidung des Gerichts steht aus. Weitergehende Angaben zu den Verfahren und den damit verbundenen Maßnahmen unterbleiben gemäß IAS 37.92 bzw. DRS 20.154, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.
Gegen die Continental AG ist von der Bayerischen Motoren Werke AG Klage im Zusammenhang mit dem integrierten Bremssystem MK C2 aus dem Produktionszeitraum 2022 bis 2024 erhoben worden, welches von einem teilweisen Austausch betroffen ist. Dies betrifft das operative Geschäft des ehemaligen Unternehmensbereichs Automotive, das im Rahmen der Abspaltung auf die AUMOVIO SE übertragen wurde. Gemäß den vertraglichen Regelungen der Konzerntrennung gehen sämtliche wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus dem übertragenen Unternehmensbereich auf die AUMOVIO SE über, die verpflichtet ist, für eine Freistellung der Continental AG von daraus resultierenden Kosten und Verpflichtungen zu sorgen. Daher ergeben sich aus der Klage derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz und Vermögenslage des Continental-Konzerns. Rückstellungen wurden nicht gebildet. Weitergehende Angaben unterbleiben gemäß IAS 37.92 bzw. DRS 20.154.
Für Continental könnten zusätzliche, belastende Umwelt- oder Sicherheitsvorschriften zum Tragen kommen. Neu eingeführte Vorgaben könnten die Nachfrage nach Produkten und Leistungen der Gesellschaft beeinträchtigen.
Als weltweit operierender Konzern ist Continental in zahlreichen Ländern einer großen Zahl unterschiedlicher gesetzlicher und untergesetzlicher Vorschriften unterworfen, die in kurzen Abständen geändert sowie konstant weiterentwickelt und ggf. verschärft werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Umwelt, Chemikalien und Gefahrstoffe, aber auch für Gesundheitsschutzbestimmungen. Des Weiteren fallen hierunter Vorschriften bezüglich der Verunreinigung von Luft, Gewässern und Boden sowie der Abfallentsorgung, die allesamt in jüngster Zeit durch neue Gesetzgebung verschärft wurden, insbesondere in der Europäischen Union und den USA. Continental könnte dabei insbesondere von einer Ausweitung der Beschränkungen für den Einsatz von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) betroffen sein. Darüber hinaus sind für die Standorte und Betriebe von Continental Genehmigungen unterschiedlichster Art erforderlich, deren Auflagen erfüllt werden müssen. Zur Anpassung an neue Vorschriften waren in der Vergangenheit Investitionen notwendig, und Continental geht davon aus, dass dies auch künftig so bleiben wird.
Continental ist Risiken durch Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt.
Continental-Konzerngesellschaften sind in eine Reihe von Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren eingebunden und könnten künftig in weitere solche Verfahren involviert werden. Diese Verfahren könnten insbesondere in den USA mit Schadenersatzforderungen und Zahlungen in erheblicher Höhe verbunden sein. Weitere Informationen über Rechtsstreitigkeiten finden Sie im Anhang unter Kapitel 36.
Continental könnte Steuerrisiken im Zusammenhang mit früheren Veranlagungszeiträumen ausgesetzt sein.
Die Continental AG und ihre Tochtergesellschaften sind weltweit tätig und werden kontinuierlich von den lokalen Steuerbehörden geprüft. Die Qualifizierung von Sachverhalten und die Auslegung des Steuerrechts, wie sie für den Jahresabschluss angewendet werden, können von der Auslegung durch die Steuerbehörden abweichen, beispielsweise aufgrund von Änderungen der Steuergesetzgebung und der Entwicklung der Rechtsprechung. Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus der Bewertung der grenzüberschreitenden, konzerninternen Lieferungen und Leistungen (Verrechnungspreise). Durch organisatorische Maßnahmen wie die Überwachung der Verrechnungspreise und gegebenenfalls die Durchführung bilateraler Einspruchsverfahren überwacht und steuert die Continental AG die Entwicklung der Steuerrisiken und deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Steuerprozesse werden kontinuierlich neuen Steuergesetzen und Änderungen der Rechtsprechung angepasst.
