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Geschäftsbericht 2025

Neue Wege gehen.

Geschäftsbericht 2025

Sonstige Erläuterungen

36. Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche

Aufgrund der vollzogenen Abspaltung der ehemaligen Segmente Automotive und Contract Manufacturing haben sich Art und Umfang der berichtspflichtigen Sachverhalte verändert. Nach dem Konzerntrennungsvertrag liegen Rechtsrisiken – sofern nicht anderweitig darin geregelt – die ihren Ursprung in der Zeit vor der Abspaltung und einen Bezug zu den ehemaligen Segmenten Automotive und Contact Manufacturing haben, wirtschaftlich bei der AUMOVIO SE. Die nachfolgenden Angaben im Anhang wurden entsprechend angepasst und konzentrieren sich auf die für den verbleibenden Konzern wesentlichen Informationen und fortgeführten Aktivitäten.

Die Continental AG und ihre Konzerngesellschaften sind weltweit an Prozessen, behördlichen Untersuchungen und Verfahren beteiligt. Solche Prozesse, Untersuchungen und Verfahren könnten auch in der Zukunft eingeleitet oder Ansprüche in anderer Weise geltend gemacht werden.

Produkthaftung

Insbesondere sieht sich Continental Produkthaftungs- und anderen Ansprüchen ausgesetzt, in denen dem Unternehmen die angebliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, Verstöße gegen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel sowie Produktfehler vorgeworfen werden. Darüber hinaus werden Ansprüche aus angeblichen Vertragsverstößen aufgrund von Rückrufaktionen oder staatlichen Verfahren geltend gemacht. Unter anderem erheben Anspruchsteller in den USA Klagen aufgrund von Sach- und Körperschäden sowie Todesfällen, die durch angebliche Mängel unserer Produkte verursacht worden sind. Geltend gemacht werden materielle und immaterielle Schäden, teilweise auch Strafschadenersatz. Der Ausgang einzelner dieser Verfahren, die in der Regel in erster Instanz von einer Laienjury entschieden werden, kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund abschließender Urteile oder Vergleiche in einigen dieser Fälle erhebliche Aufwendungen entstehen können, welche die dafür gebildeten Vorsorgen überschreiten. In geringem Umfang sind einzelne Konzerngesellschaften in den USA eingereichten Schadenersatzklagen wegen angeblicher Gesundheitsschäden ausgesetzt, die durch asbesthaltige Produkte verursacht sein sollen. Seit 2006 beliefen sich die Gesamtkosten für die Erledigung aller solcher Verfahren und Ansprüche auf weniger als 50 Mio € jährlich.

Gegen die Continental AG ist von der Bayerischen Motoren Werke AG Klage im Zusammenhang mit dem integrierten Bremssystem MK C2 aus dem Produktionszeitraum 2022 bis 2024 erhoben worden, welches von einem teilweisen Austausch betroffen ist. Dies betrifft das operative Geschäft des ehemaligen Segments Automotive, das im Rahmen der Abspaltung auf die AUMOVIO SE übertragen wurde. Gemäß den vertraglichen Regelungen der Konzerntrennung gehen sämtliche wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus dem übertragenen Segment auf die AUMOVIO SE über, die verpflichtet ist, für eine Freistellung der Continental AG von daraus resultierenden Kosten und Verpflichtungen zu sorgen. Daher ergeben sich aus der Klage derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns. Rückstellungen wurden nicht gebildet. Weitergehende Angaben unterbleiben gemäß IAS 37.92 bzw. DRS 20.154.

Streitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte

Continental könnte wegen einer Rechtsverletzung zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden oder sich zum Erwerb von Lizenzen gezwungen sehen, um Technologien Dritter weiterhin nutzen zu können.

Behördliche Verfahren

Am 2. Oktober 2006 ging bei der südafrikanischen Kartellbehörde die Anzeige eines Dritten wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens gegen mehrere südafrikanische Reifenhersteller ein, darunter die Continental Tyre South Africa (Pty.) Ltd., Port Elizabeth, Südafrika (CTSA), ein Tochterunternehmen von Continental. Am 31. August 2010 ist die südafrikanische Kartellbehörde zu dem Ergebnis gekommen, CTSA habe gegen südafrikanisches Kartellrecht verstoßen, und hat die Sache dem zuständigen Kartellgericht zur Entscheidung vorgelegt. CTSA weist den Vorwurf von Verstößen gegen südafrikanisches Kartellrecht zurück. Das Kartellgericht könnte jedoch ein Bußgeld von bis zu 10 % des Umsatzes von CTSA verhängen. Darüber hinaus drohen CTSA im Falle der Verletzung südafrikanischen Kartellrechts u. U. auch Schadenersatzforderungen Dritter.

Im Zuge von branchenweiten Durchsuchungen durchsuchte die Europäische Kommission beginnend mit dem 30. Januar 2024 Räumlichkeiten der Continental AG wegen angeblicher kartellrechtswidriger Verhaltensweisen. Am gleichen Tag durchsuchte ferner das deutsche Bundeskartellamt Räumlichkeiten der TON Tyres Over Night Trading GmbH, Schondra-Schildeck, Deutschland, eines inzwischen nicht mehr aktiven Tochterunternehmens der Continental, ebenfalls wegen angeblicher branchenweiter kartellrechtswidriger Verhaltensweisen. Beide Verfahren befinden sich weiterhin in einem frühen Stadium. Sollte ein Verstoß festgestellt werden und Continental hierfür verantwortlich sein, könnten die Europäische Kommission sowie das deutsche Bundeskartellamt jeweils Geldbußen in beträchtlicher Höhe gegen Continental verhängen. Ferner könnten Kunden, die angeblich vom vorgeworfenen Verhalten betroffen sind, Schadenersatzansprüche geltend machen. In diesem Zusammenhang sind in den USA und in Kanada bereits Sammelklagen eingereicht worden, die sich gegen Continental und andere Reifenhersteller richten. Die Klagen in den USA wurden vor dem United States District Court, Northern District of Ohio, zusammengefasst. Das Gericht gab den Anträgen der beklagten Reifenhersteller auf Abweisung statt, erlaubte den Klägern aber zugleich, ihre zusammengefassten Klagen zu ändern. Die Kläger haben die Zulassung von Änderungen der Ausgangsklage beantragt. Die beklagten Reifenhersteller haben die Zurückweisung dieses Antrags beantragt. Eine Entscheidung des Gerichts hierzu steht aus. Weitergehende Angaben zu den Verfahren und den damit verbundenen Maßnahmen unterbleiben gemäß IAS 37.92 bzw. DRS 20.154, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.

37. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mio €

31.12.2025

31.12.2024

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien

61

39

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

0

0

Risiken aus Steuer- und Zollangelegenheiten

7

59

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

9

9

Sonstige Haftungsverhältnisse

22

24

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

100

131

Wie in den Vorjahren resultieren die Haftungsverhältnisse auch aus Bürgschaften und Garantien für die Verbindlichkeiten nicht konsolidierter verbundener Unternehmen und Dritter sowie aus vertraglich vereinbarten Gewährleistungen. Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde liegenden Verpflichtungen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

In Umweltfragen, berücksichtigt in den sonstigen Haftungsverhältnissen, unterliegt der Continental-Konzern möglichen Verpflichtungen aus staatlichen Auflagen und Gesetzen und verschiedenen

Ansprüchen und Verfahren, die gegen den Continental-Konzern

anhängig sind oder geltend gemacht bzw. eingeleitet werden könnten. Schätzungen bezüglich zukünftiger Aufwendungen in
diesem Bereich sind zwangsläufig zahlreichen Unsicherheiten unterworfen, so z. B. durch das Inkrafttreten neuer Gesetze und Auflagen, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien sowie die Erkennung von Sanierungsfällen für Grundstücke oder Gebäude, für die der Continental-Konzern rechtlich verantwortlich ist.

Das Bestellobligo für Sachanlageinvestitionen beträgt 194 Mio € (Vj. 540 Mio €).

38. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie sank im Jahr 2025 auf ‑0,83 € (Vj. 5,84 €) und entspricht dem verwässerten Ergebnis pro Aktie. Verwässerungseffekte wie Zinsersparnisse aus konvertierbaren Wandel- und Optionsschuldverschreibungen (nach Steuern) existieren für das Berichtsjahr wie auch für das Vorjahr nicht. Verwässerungseffekte aus Aktienoptionsplänen oder der unterstellten Ausübung von Wandelanleihen liegen ebenfalls nicht vor. Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie aus fortgeführten Aktivitäten beträgt ‑2,10 € (Vj. 6,72 €).

Mio €/Mio Aktien

2025

2024

Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen

–165

1.168

Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien

200

200

Ergebnis pro Aktie in €

–0,83

5,84

39. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 2. Februar 2026 wurde der Abschluss des Verkaufs des Geschäftsfelds Original Equipment Solutions (OESL) vollzogen. Hieraus werden keine weiteren, wesentlichen Auswirkungen erwartet, die über die bereits in diesem Konzernabschluss erläuterten Auswirkungen hinausgehen.

Darüber hinaus liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem 31. Dezember 2025 vor.

40. Honorare des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein weltweites Honorar für die Konzernabschlussprüfung einschließlich der Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften in Höhe von 17 Mio € (Vj. 19 Mio €) vereinbart (inklusive Wechselkursdifferenzen).

Andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen gesetzlich und nicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen im Zusammenhang mit der Abspaltung der ehemaligen Segmente Automotive und Contract Manufacturing sowie die prüferische Beurteilung mit begrenzter Sicherheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sonstige Leistungen wurden nur in geringem Umfang erbracht.

Für den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer der Continental AG wurden die folgenden Honorare im Konzernaufwand erfasst:

 

2025

2024

Mio €

Konzern

davon Deutschland

Konzern

davon Deutschland

Abschlussprüfung

17

9

19

9

Andere Bestätigungsleistungen

8

7

4

3

Steuerberatungsleistungen

0

0

Sonstige Leistungen

0

0

0

0

Summe

25

16

23

12

Die nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB anzugebenden Werte sind gemäß IDW RS HFA 36 in seiner neuen Fassung vom 8. September 2016 ermittelt. Als Abschlussprüfer gelten die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ihre eingetragenen Niederlassungen. Im Ausland erbrachte Leistungen wurden von PricewaterhouseCoopers Netzwerkgesellschaften erbracht.

41. Angaben über die Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats

Die gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die in den jeweiligen Berichtsjahren aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

Mio €

2025

2024

Kurzfristig fällige Leistungen

12

9

Dienstzeitaufwand aus Altersvorsorge

3

4

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

5

0

Aktienbasierte Vergütung

24

5

Summe

45

19

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen. Sie umfassen eine erfolgsunabhängige Festvergütung mit bestimmten Nebenleistungen und der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung bzw. ein Versorgungsentgelt in bar für alle seit dem 1. Januar 2024 neu bestellten Vorstandsmitglieder sowie eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die aus einer kurzfristigen Vergütungskomponente und langfristigen Vergütungskomponenten besteht.

Die Nebenleistungen umfassen (i) die Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf, (ii) die Erstattung von Reisekosten sowie ggf. Umzugskosten und Aufwendungen für eine betrieblich bedingte doppelte Haushaltsführung, (iii) einen regelmäßigen Gesundheitscheck, (iv) den Abschluss einer D&O-Versicherung mit Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG, (v) eine Unfallversicherung, (vi) den Berufsgenossenschaftsbeitrag inkl. ggf. darauf entfallender Lohnsteuer sowie (vii) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Anwendung von § 257 SGB V und § 61 SGB XI.

Gemäß der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Regelung wurde jedem bis zu diesem Datum bestellten Vorstandsmitglied im Rahmen der Versorgungszusage ein Ruhegehalt zugesagt, das ab Vollendung des 63. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Continental AG (nachfolgend „Versorgungsfall“) gezahlt wird. Die betriebliche Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands wurde ab dem 1. Januar 2014 auf eine beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Dem Versorgungskonto des Vorstandsmitglieds wird jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben. Dazu wird jährlich ein Festbetrag, den der Aufsichtsrat im Dienstvertrag mit dem Vorstandsmitglied vereinbart, mit einem Altersfaktor multipliziert, der eine angemessene Verzinsung abbildet. Für Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem 1. Januar 2014 amtiert haben, wurde die bis zum 31. Dezember 2013 geltende Versorgungszusage durch einen Startbaustein auf dem Kapitalkonto abgelöst. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Versorgungsguthaben als Einmalleistung, in Raten oder, im Regelfall, aufgrund der zu erwartenden Höhe des Versorgungsguthabens als Rente ausgezahlt. Eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls erfolgt nach § 16 Absatz 3 Nr. 1 BetrAVG verpflichtend mit 1 % p. a.

Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige Vergütungskomponente (Performance-Bonus ohne Aktien-Deferral) sowie langfristige Vergütungskomponenten (Long Term Incentive und Aktien-Deferral des Performance-Bonus). Für die variablen Vergütungsbestandteile werden vor Beginn jedes Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat mit Blick auf die strategischen Ziele, die Vorgaben aus §§ 87, 87a AktG und den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung Zielkriterien festgesetzt, deren Erreichungsgrad die Höhe der tatsächlichen Auszahlung bestimmt.

Der Aufsichtsrat kann bei der Höhe der Zielgesamtvergütung die Funktion und den Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigen. Dies bringt es mit sich, dass die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Zielgesamtvergütung nachfolgend in prozentualen Bandbreiten angegeben werden. Die konkreten Anteile variieren somit in Abhängigkeit von der funktionalen Differenzierung sowie einer etwaigen Anpassung im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Vergütung.

Das Jahresfestgehalt trägt zu 20 % bis 30 %, der Performance-Bonus (ohne Aktien-Deferral) zu 17 % bis 22 % und das Aktien-Deferral und der Long Term Incentive zu 33 % bis 38 % zur Ziel-Gesamtvergütung bei. Das Versorgungsentgelt beträgt ca. 7 % bis 9 % der Ziel-Gesamtvergütung. Für die vor dem 1. Januar 2024 bestellten Vorstandsmitglieder macht die Versorgungszusage rund 13 % bis 28 % der Ziel-Gesamtvergütung und die Nebenleistungen machen ca. 1 % der Ziel-Gesamtvergütung aus.

Zur weiteren detaillierten Beschreibung der erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile sowie der ausstehenden Verpflichtungen verweisen wir auf Kapitel 27.

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligation) für gegenwärtige Vorstände betragen 6 Mio € (Vj. 26 Mio €).

Die Rückstellungen für Abfindungszahlungen für ehemalige Vorstandsmitglieder betragen im Berichtsjahr 6 Mio € (Vj. —).

Die nach § 314 (1) Nr. 6 HGB im Jahr 2025 gewährten Gesamtbezüge betragen für den Vorstand der Continental AG 22 Mio € (Vj. 17 Mio €). Die genannten Gesamtbezüge enthalten, neben kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 12 Mio € (Vj. 9 Mio €), einen neu gewährten Long-Term-Incentive-Plan in Höhe von insgesamt 5 Mio € (Vj. 6 Mio €) sowie das Aktien-Deferral des Performance-Bonus in Höhe von 4 Mio € (Vj. 2 Mio €).

Der Fair Value des LTI-Plans 2025 zum Gewährungszeitpunkt bei unterstellter vollständiger Erdienung beläuft sich auf 4 Mio € (Vj. LTI-Plan 2024 5 Mio €).

Darüber hinaus wurden früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen Bezüge in Höhe von 15 Mio € (Vj. 9 Mio €) gewährt. Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 161 Mio € (Vj. 147 Mio €) zurückgestellt.

Die Vergütungen für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Continental AG einschließlich Sitzungsgeldern belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 5 Mio € (Vj. 5 Mio €).

2025 wie 2024 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Continental AG.

Die folgende Tabelle stellt die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind, aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten, dar.

 

Erträge

Aufwendungen

Forderungen

Verbindlichkeiten

Mio €

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

Nicht konsolidierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewöhnliche Geschäftstätigkeit

14

20

7

6

4

8

3

6

Sonstige

3

1

0

0

0

Assoziierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewöhnliche Geschäftstätigkeit

39

34

108

150

7

9

12

33

Finanzierung

0

0

9

0

0

Sonstige

0

0

Gemeinschaftsunternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewöhnliche Geschäftstätigkeit

20

30

3

3

0

18

0

84

Finanzierung

1

0

0

0

0

Schaeffler-Gruppe1

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewöhnliche Geschäftstätigkeit

160

359

185

429

5

60

1

48

Sonstige

0

126

0

7

0

0

Aumovio

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewöhnliche Geschäftstätigkeit

103

3

37

88

Sonstige

160

74

1

Gesamt

499

570

382

597

54

103

105

171

1 Sämtliche Angaben stellen Transaktionen der Schaeffler-Gruppe und Vitesco Technologies (bis zu dem Zusammenschluss am 1. Oktober 2024) dar.

Mit Wirkung zum 17. September 2025 hat Continental die Anteile an der AUMOVIO SE im Rahmen der Abspaltung an ihre Aktionäre, u. a. die INA Holding, in Form einer Sachdividende übertragen. Somit ist der Aumovio-Konzern seitdem als nahestehendes Unternehmen zu betrachten.

Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind, wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit umfasst den Kauf oder Verkauf von Gütern und anderen Vermögenswerten sowie geleistete und bezogene Dienstleistungen.

Die Aufwendungen und Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit mit der Schaeffler-Gruppe resultieren gemäß IFRS 16, Leasingverhältnisse, im Wesentlichen aus Zahlungen aufgrund von Contract Manufacturing. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Kapitel 15.

Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 WpHG über Beteiligungen an der Continental AG erhalten und nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren über das Bestehen eines mindestens dreiprozentigen Stimmrechtsanteils zum Bilanzstichtag werden weiterhin angegeben. Die Vorschriften für Mitteilungen aus den Geschäftsjahren vor 2018 beziehen sich auf die bis zum 2. Januar 2018 geltende Fassung des WpHG.

Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns am 2. Juli 2025 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 1. Juli 2025 an der Continental AG 3,58 % beträgt.

  • 3,43 % dieser Stimmrechte (entsprechend 6.868.956 Stimmrechten mit der Wertpapier-Kennnummer DE0005439004) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
  • 0,06 % dieser Stimmrechte (entsprechend 121.574 Stimmrechten mit der Wertpapier-Kennnummer US2107712000) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
  • 0,09 % dieser Stimmrechte (entsprechend 176.290 Stimmrechten) sind der Gesellschaft als Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (Wertpapierleihe) zuzurechnen.

Die Harris Associates L.P., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns am 2. Juli 2025 mitgeteilt, dass sie am 27. Juni 2025 einen Stimmrechtsanteil an der Continental AG von 2,99 % hält. Dies entspricht 5.981.913 Stimmrechten gemäß § 34 WpHG.

Der Harris Associates Investment Trust, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns am 6. März 2025 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 3. März 2025 an der Continental AG 2,98 % beträgt. Dies entspricht 5.963.745 Stimmrechten gemäß § 33 WpHG.

Mit Schreiben vom 4. Januar 2016 wurde uns mitgeteilt, dass

  • der Stimmrechtsanteil der ATESTEO Management GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Familienholding Eins GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, durch konzerninterne Umstrukturierungen am 31. Dezember 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 % beträgt.
  • der Stimmrechtsanteil der ATESTEO Beteiligungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Familienholding Zwei GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, durch konzerninterne Umstrukturierungen am 31. Dezember 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 % beträgt.
  • der Stimmrechtsanteil der IHO Verwaltungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltung Zwei GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 35,99 % beträgt.
  • der Stimmrechtsanteil der IHO Beteiligungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltungs GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 10,01 % beträgt. Weitere 35,99 % der Stimmrechte an der Continental AG werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
  • der IHO Holding GmbH & Co. KG (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Holding GmbH & Co. KG), Herzogen-aurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • der IHO Management GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Management GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • der Schaeffler Holding LP, Dallas, Texas, USA, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • Herrn Georg F. W. Schaeffler am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

Infolge des Austritts der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, aus der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 ist die Beteiligung der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG auf die IHO Verwaltungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltung Zwei GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, angewachsen. Dementsprechend ist die Beteiligung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, sowie die Beteiligung ihrer Gesellschafter, der Schaeffler Familienholding Eins GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, und der Schaeffler Familienholding Zwei GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG entfallen. Aufgrund einer nachfolgenden weiteren Anwachsung bzw. liquidationslosen Beendigung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, ist am 1. Januar 2016 deren Mitteilungspflicht nach WpHG entfallen.

Die Mitglieder des Vorstands besaßen im Jahr 2025 und bis ein-schließlich 25. Februar 2026 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft. Dem Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Georg F. W. Schaeffler waren Aktien mit einem Anteil von 46,00 % am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft zuzurechnen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats besaßen im Jahr 2025 und bis einschließlich 25. Februar 2026 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft.

42. Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns

Weitere Informationen über die Beteiligungen sind in der Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns gemäß § 313 HGB enthalten, die als Teil des Konzernabschlusses im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Gleichfalls wird der Konzernabschluss mit der Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an gemeinsam mit den sonstigen Unterlagen und Informationen nach § 124a AktG im Internet unter www.continental-ir.de zugänglich sein.

Befreiungsvorschriften für inländische Gesellschaften

Bei folgenden inländischen Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften wurden Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen:

Gesellschaft

Sitz der Gesellschaft

A-Z Formen- und Maschinenbau GmbH

Runding-Langwitz

balance GmbH, Handel und Beratungsservice im Gesundheitswesen

Hannover

Benecke-Kaliko AG

Hannover

C1TT GmbH

Hannover

CAS-One Holdinggesellschaft mbH

Hannover

Conseo GmbH

Hamburg

ContiMotion GmbH

Hannover

Conti Versicherungsdienst Versicherungsvermittlungsges. mbH

Hannover

Continental Caoutchouc-Export-GmbH

Hannover

Continental Finance GmbH

Hannover

Continental Fuel Storage Systems GmbH

Hannover

Continental Reifen Deutschland GmbH

Hannover

ContiTech Antriebssysteme GmbH

Hannover

ContiTech Deutschland GmbH

Hannover

ContiTech Elastomer-Beschichtungen GmbH

Hannover

ContiTech Luftfedersysteme GmbH

Hannover

ContiTech MGW GmbH

Hannoversch Münden

ContiTech Schlauch GmbH

Hannover

ContiTech Techno-Chemie GmbH

Karben

ContiTech Transportbandsysteme GmbH

Hannover

ContiTech Vibration Control GmbH

Hannover

ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH

Hannover

Formpolster GmbH

Hannover

Hornschuch Stolzenau GmbH

Weißbach

kek-Kaschierungen GmbH

Herbolzheim

Konrad Hornschuch AG

Weißbach

MISA-Beteiligungs GmbH

Hannover

Phoenix Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Phoenix Compounding Technology GmbH

Hamburg

Phoenix Conveyor Belt Systems GmbH

Hamburg

Phoenix Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Hamburg

REG Reifen-Entsorgungsgesellschaft mbH

Hannover

TON Tyres Over Night Trading GmbH

Schondra-Schildeck

Vergölst GmbH

Bad Nauheim

43. Deutscher Corporate Governance Kodex/Erklärung nach § 161 AktG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2025 abgegeben und ist den Aktionären im Internet unter www.continental.com in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance zugänglich.

44. Nachtragsbericht

Am 2. Februar 2026 wurde der Abschluss des Verkaufs des Geschäftsfelds Original Equipment Solutions (OESL) vollzogen. Hieraus werden keine weiteren, wesentlichen Auswirkungen erwartet, die über die bereits in diesem Konzernabschluss erläuterten Auswirkungen hinausgehen.

Darüber hinaus ergaben sich bis zum 25. Februar 2026 keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2025 geführt hätten.