Das folgende Kapitel stellt die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB für den Continental-Konzern und die Continental AG für das Geschäftsjahr 2021 dar.
Es enthält in einem separaten Abschnitt die erstmals für das Geschäftsjahr 2021 offenzulegenden Angaben nach Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 i. V. m. Art. 10 Abs. 2 der delegierten Verordnung 2021/2178.
Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers umfasst auch die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung und ist auf Seite 104 ff. zu finden.