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Geschäftsbericht 2021

Aus Wandel wird Fortschritt.

Geschäftsbericht 2021

Erklärung des Vorstands

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Der Vorstand der Continental AG ist verantwortlich für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die sonstigen im Geschäftsbericht gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet, wie sie in der EU anzuwenden sind, und, soweit erforderlich, sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthält eine Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns sowie weitere Erläuterungen, die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs zu geben sind.

Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns als auch für die interne Berichterstattung sicherzustellen, existiert ein wirksames internes Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sowie ein integriertes Controllingkonzept als Teil des wertorientierten Managements und Prüfungen durch die Konzernrevision. Der Vorstand wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland, ist von der Hauptversammlung der Continental AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt worden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Prüfungsauftrag erteilt. PricewaterhouseCoopers hat den nach den IFRS erstellten Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geprüft. Der Abschlussprüfer wird den Bestätigungsvermerk erteilen.

Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats den Konzernabschluss, den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den Prüfungsbericht und das Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG eingehend erörtern. Anschließend werden diese Jahresabschlussunterlagen und diese Berichte ebenfalls in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem gesamten Aufsichtsrat in dessen Bilanzsitzung erörtert.

Hannover, 22. Februar 2022

Der Vorstand