Das folgende Kapitel stellt die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB für den Continental-Konzern und die Continental AG für das Geschäftsjahr 2020 dar. Der Erklärung wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers erteilt, den Sie auf Seite 60 f. finden.